Allgemeine Geschäftsbedingungen

MyParkPoint – Parken am Flughafen Bremen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von MyParkPoint-Parken Flughafen Bremen

1. ALLGEMEINES

Die Firma MyParkPoint bietet dem Kunden als Dienstleistung die Vermietung eines Stellplatzes für die im jeweiligen Vertrag festgelegte Dauer und Stellplatzmiete an.

2. GELTUNGSBEREICH

Die Leistungen und Angebote von MyParkPoint werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angeboten. Sie gelten ab Vertragsabschluss durch Buchung des Stellplatzes sowohl per Internet als auch per Telefon, aber spätestens mit der Einfahrt auf den Parkplatzgelände von MyParkPoint oder durch Übergabe Ihres Schlüssels.

3. VERTRAGSABSCHLUSS

Eine Rechtswirksamkeit des Vertrages kommt zustande, wenn Mitarbeiter oder befugte Personen von MyParkPoint eine zuvor eingegangene Buchung oder Bestellung schriftlich bestätigt haben. Hierzu zählen Bestätigungs-E-Mails, herkömmliche Briefe sowie Bestätigungs-Faxe/ Whatsapp auf Buchungen oder Bestellungen des Kunden. Da auch die Möglichkeit eingeräumt wird, telefonisch einen Stellplatz zu buchen, behält sich MyParkPoint das Recht vor, den jeweiligen Kunden nach seiner aktuellen E-Mail Adresse zu fragen und eine entsprechende Bestätigung zu senden. Nur wenn dieser nicht in der eingeräumten Stornierungsfrist (siehe 5.) widersprochen wird, so gilt der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten als geschlossen.

4. ANMELDUNG , ANREISE, TRANSFER Bei MyParkPoint- Parken Flughafen Bremen

Bei Anreise müssen folgende Informationen an MyParkPoint übergeben werden: 1) Name und Anschrift des Kunden, 2) Kfz-Kennzeichen, 3)wenn bekannt Dauer der Reise, 4)wenn bekannt Anzahl der Personen für Hin-und Rückflug, sowie 5) wenn bekannt die Flugnummern für Hin-und Rückflug. Dies dient der besseren Koordination des Transfers. Der Kunde kommt mit seinem eigenem Fahrzeug. Drittfahrzeuge (Mietfahrzeuge) müssen angegeben werden, besonders beim Valet- Service. Die schriftliche Zustimmung des Inhabers ist zwingend erforderlich, ob Mitarbeiter von Myparkpoint fahrberechtigt sind, sonst ist jegliche Schadenhaftung ausgeschlossen.  Der Kunde muss mindestens 3 Stunden vor Abflug auf dem Parkplatzgelände sein. Bei einer späteren Ankunft kann dem Kunden nicht mehr garantiert werden, dass er ein Stellplatz bekommt. Für die rechtzeitige Ankunft auf dem Flughafen muss der Kunde mindestens 3 Stunden vor Abflug auf dem Parkplatzgelände eintreffen. MyParkPoint haftet nicht für Folgen einer verspäteten Ankunft auf dem Flughafen, sollte der Kunde nicht 3 Stunden vor Abflug auf dem Parkplatzgelände eintreffen. MyParkPoint haftet nicht bei Fällen höherer Gewalt oder Unfällen des Shuttlebusses, Stau oder für deren Folgen die zum Absagen des Fluges oder das Verpassen des Fluges führen. Mit Wartezeiten von bis zu 30 Minuten ist zu rechnen, falls der Shuttlebus bei Ankunft des Kunden auf Transfertour ist. Der Transport von größeren, sperrigen Gepäckstücken (z.B. Surfbretter, Angelgepäck und Ähnliches) ist nur dann garantiert, wenn der Kunde dies vorab bei MyParkPoint gesondert angemeldet und abgesprochen hat. Für die gesamte Dauer des Transfers gilt die allgemeine Anschnallpflicht für alle Fahrgäste. Kosten der Zuwiderhandlung die von der Polizei geahndet werden, zahlt der Fahrgast oder dessen Aufsichtsperson. Andere Fahrziele als der Flughafen Bremen und das firmeneigene Parkplatzgelände werden nicht angefahren. Randalierenden und oder betrunkenen Personen kann MyParkPoint die Mitnahme im Shuttlebus untersagen. Dies ist kein Wertminderungsgrund des Vertrages. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatz oder Anspruch auf Schadensersatz durch sämtliche Folgen des Ausschlusses betrunkener und randalierender Personen vom Transfer.

5. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, KÜNDIGUNG DES VERTRAGES

Der Mietpreis ergibt sich aus der auf der Internetseite www.Myparkpoint.de oder www.parken-flughafenbremen.com.

Der An- und Abreisetag zählen jeweils als volle Tage. MyParkPoint bietet einen XXL Tarif an, dieser gilt für alle Arten von Kleinbussen, Kleintransportern, Wohnmobile, Pick-Ups sowie für normale PKW ab 5,0 Meter Länge. Es handelt sich dabei um einen Pauschalbetrag von 8,00 €, der auf den jeweiligen Betrag der Parkplatzmiete aufgeschlagen wird. Bei verbindlicher und bestätigter Buchung mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt besteht die Möglichkeit, den gesamten Mietpreis für den Stellplatz, wie vertraglich vereinbart, vorab auf das Betriebskonto zu überweisen, welches Sie auf der ausgegebenen Rechnung finden. Der Geldeingang muss mindestens 1 Woche vor Anreise auf dem Parkplatzgelände auf unserem Konto erfolgt sein, damit er bestätigt werden kann. Kann der Geldeingang nicht ermittelt werden, so muss der Kunde den vollen Preis in Bar bezahlen. Aus verspäteten Geldeingang resultierende Doppelzahlungen werden dem Kunden nach Aufklärung des Sachverhalts erstattet. Ansonsten erfolgt die Zahlung des Mietpreises in bar. Es werden KEINE 500 € Noten angenommen, da wir stets nur eine begrenzte Menge Wechselgeld vor Ort haben. Bei Verlängerung der Parkdauer ohne ein Verschulden von MyParkPoint muss der Mieter die noch nicht bezahlten Tage vor der Ausfahrt des Parkplatzgeländes in bar an MyParkPoint bezahlen. Die Höhe der Rückstände richtet sich dabei nach dem Preis der Gesamtparkdauer abzüglich der schon bezahlten Stellplatzmiete. Im Preis der Miete für den Stellplatz ist jeweils ein Transfer zum Flughafen und zurück zum Stellplatz enthalten. Jeder weitere Transfer vom oder zum Flughafen, den ein Kunde aus welchen Gründen auch immer wünscht, kostet weitere 10,00 €. Es werden 20,00 € fällig, wenn ein Kunde zum Flughafen gefahren wurde und sein Flug nicht antreten konnte und von uns am selben Tag wieder abgeholt wird. Die maximale Personenzahl die im Standardtransfer enthalten ist, beträgt 5 Personen inklusive üblicher Gepäckmenge (1 großer Koffer und 2 Handgepäckstücke p.P.). Reist ein einzelnes Kfz mit 6 oder mehr Personen an, so gilt automatisch der XXL Tarif für dieses Fahrzeug. Für eine Stornierung (telefonisch oder per Mail) bis spätestens 24 Stunden vor geplanter Ankunftszeit auf dem Parkgelände erhebt MyParkPoint keine Kosten. Ansonsten muss der Mieter den vollen Preis wie vereinbart entrichten. Die Mietdauer wird vom Kunden bei der Buchung bestimmt und von MyParkPoint bestätigt. Sie richtet sich immer nach vollen Tagen. Nach Rückkehr des Kunden auf das Parkplatzgelände gilt der Vertrag als automatisch gekündigt, sobald sein Kfz das Gelände verlassen hat oder der Schlüssel eines Valet  Fahrzeuges übergeben wurde und der Kunde sich vom Übergabeort entfernt.  Lässt der Kunde sein Kfz stehen, ob mit oder ohne Mitteilung an MyParkPoint , verlängert sich der Vertrag automatisch, bis die zuvor genannten Bedingungen für eine Kündigung erfüllt sind. Davon ungeachtet bleiben Forderungen aus dem Vertrag bis zu ihrer vollständigen Begleichung erhalten und obliegen der üblichen Verjährungsfristen von 2 Jahren.

6. AUF DEM PARKLATZGELÄNDE von MyParkpoint- Parken Flughafen Bremen

Auf dem gesamten Parkplatzgelände von MyParkPoint gilt Schrittgeschwindigkeit! Mit Einfahrt auf das Parkgelände versichert der Fahrer des Pkw, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Soweit Markierungen für Stellplätze angebracht sind, verpflichtet sich der Kunde sein Kfz so einzuparken, dass die Markierungen nicht überschritten werden und er kein anderen Kunden-Kfz behindert. Auf nicht separat markierten Parkflächen hat der Kunde sein Kfz so zu parken, dass andere Kunden nicht von ihm blockiert oder grob behindert werden. Bei Unklarheiten ist den Anweisungen des Personals von MyParkPoint Folge zu leisten. Stellt sich ein Kunde so hin, dass er 2 oder mehr Stellplätze belegt, so wird MyParkPoint ihm die zusätzlichen Stellplätze in Rechnung stellen. Bei Unsicherheit wird dem Kunden deshalb geraten, einen Mitarbeiter von MyParkPoint die Parkweise bestätigen zu lassen. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die er, einer seiner Begleiter oder einer seiner Angestellten auf dem Parkplatzgelände entweder an Gütern von MyParkPoint oder an Gütern eines Dritten verursacht. Entstandene Schäden sind unverzüglich MyParkPoint zu melden. Auf dem Parkplatzgelände darf der Kunde größere Reparaturen an seinem Kfz nur durch einen Kfz-Reparaturservice vornehmen lassen. Das Ablassen von Betriebsstoffen jeglicher Art ist untersagt. Weiter ist auf dem Betriebsgrundstück die Lagerung von Treibstoffen und leicht entzündlichen Gegenständen jeder Art, die nicht direkt zum Betrieb des Kfz in Verwendung sind, untersagt. Das Abladen und Lagern von Müll ist dem Kunden nicht gestattet. Bei Ermittlung des Verursachers, werden diesem die Kosten der Beseitigung, in Rechnung gestellt. Nach dem Einparken verpflichtet sich der Kunde sein Kfz ordnungsgemäß zu sichern und zu verschließen. Hat der Kunde im Anschluss des Parkvorgangs keine Beanstandungen, gilt der Parkplatz als ordungsgemäß übergeben.

7. HAFTUNG VON MyParkPoint-Parken Flughafen Bremen

Die Kfz-Einstellung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Kunden. MyParkPoint übernimmt keine Haftung für sämtliche Schäden, Vandalismus oder Diebstahl des Kfz, oder Teile davon sowie dessen Inhalte, die durch Dritte oder Naturgewalten oder höhere Gewalt verursacht wurden. Durch ständige Präsenz und das eingezäunte Gelände wird die Gefahr gemindert, aber nicht aufgehoben. Bei der Ermittlung eines Schadenverursachers versichert MyParkPoint seine Unterstützung gegenüber den Behörden.  Mitarbeitern von MyParkPoint ist es grundsätzlich nicht gestattet, das Kfz des Kunden einzuparken. Sollte ein Kunde darauf bestehen, wie ausdrücklich bei dem gebuchten Valet Service und ein Mitarbeiter von MyParkPoint verursacht in Folge dessen einen Schaden, so weisst MyParkPoint jegliche Haftung von sich. Der Vertrag des Valet Service erlöscht bei Schlüsselübergabe, für nachträglich angezeigte Schäden haftet MyParkPoint nicht. Ebenfalls haftet MyParkPoint nicht für Schäden, die durch ein verschmutztes Auto bei Übergabe nicht sichtbar sind.  Grundsätzlich gilt, dass bei Uneinigkeit über den Schadenverursacher und Schadenhergang die Polizei hinzugezogen werden muss.

8. BEI ZAHLUNGSRÜCKSTÄNDEN DES KUNDEN UND GERICHTSSTAND

Wenn MyParkPoint seine vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erbracht hat, so kann die Herausgabe des geparkten Kfz an den Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des noch nicht gezahlten Betrages verweigert werden. Dies gilt dann, wenn die Parkdauer des ursprünglich geschlossenen Vertrag von Seiten des Kunden verlängert wurde und der Kunde die Mehrkosten noch nicht bezahlt hat. Betreibt der Kunde Zechprellerei und fährt ab, ohne den noch offenen Betrag zu bezahlen, oder ohne sich über die Zahlungsweise schriftlich mit MyParkPoint geeinigt zu haben, so werden zusätzlich zum rückständigen Betrag noch eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € von MyParkPoint erhoben. Diesen Betrag schuldet der Kunde in diesem Fall auch als Vertragsstrafe.

Gerichtsstand für Klagen von MyParkPoint gegen juristische Personen des privaten oder
öffentlichen Rechts oder Personen, dessen Wohnsitz nicht bekannt ist oder deren Wohnsitz sich
im Ausland befindet, der Gerichtsstand des Sitzes von MyParkPoint, 28816 Stuhr gilt.

Die Geschäftsleitung